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Kerstin Schreyer
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Frage von Elvira G. •

Kann es sein, dass deshalb oft mehr investiert wird als nötig? Dass statt dem Erhalt bestehender, denkmalwürdiger Materialien, Teueres, Neueres eingebaut wird? Weshalb wird auf einem barrierarmen Gehweg die Belastungsklasse 1,8 eingebaut?

Sehr geehrte Frau Schreyer,

Jährlich werden in Deutschland knapp eine Milliarde an Steuergelder in den Städtebau investiert.
Es werden den Kommunen bis zu 80 Prozent an Fördergelder davon in Aussicht gestellt. Den Planern, korrigieren Sie mich bitte, wenn ich falsch liege, 18 Prozent der förderfähigen Baunettokosten zugesprochen.
Kann es sein, dass deshalb oft mehr investiert wird als nötig? Dass statt dem Erhalt bestehender, denkmalwürdiger Materialien, Teueres, Neueres eingebaut wird? Weshalb wird auf einem barrierarmen Gehweg die Belastungsklasse 1,8 eingebaut? Das bedeutet ausgelegt für 65 Reisebusbefahrungen pro Tag für 30 Jahre! Hier bei ins gibt es icht einmal eine Bushaltestelle am Stadtplatz. Ist das nicht übertrieben? Hätte man hier nicht Einsparungsmöglichtkeiten nutzen können? Auf eine 10 cm dicke neu eingezogene Aspahltschicht wurden 14 cm dicke Granitplatten im Verbund verlegt. Wie soll man, falls Reparaturmaßnahmen bei den Leitungen nötig sind in den Untergrund?

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Sehr geehrte Frau G.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Städtebauförderung von Bund- und Ländern leistet einen wichtigen Beitrag, um Städte und Gemeinden in ganz Deutschland zukunftsorientiert und nachhaltig weiter zu entwickeln. Hierfür stellt der Bund 900 Millionen Euro für ganz Deutschland zur Verfügung. Auf Bayern entfallen hier rund 108 Millionen Euro Bundesmittel. Der Freistaat Bayern selbst stellt in 2021 rund 238,5 Millionen Euro Landesmittel zur Verfügung. Dieses Geld ist gut investiert. So können wir etwa mit dem Sonderfonds „Innenstädte beleben“ einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Folgen der Corona-Pandemie in unseren Innenstädten und Ortszentren abzumildern. Im Rahmen der Städtebauförderung achtet der Freistaat Bayern selbstverständlich auf eine wirtschaftliche Verwendung der Mittel. Welche Anforderungen sich hieraus im Einzelfall ergeben, wird durch die zuständigen Förderstellen, dies sind in Bayern die Bezirksregierungen, sachkundig geprüft und beurteilt.

Mit freundlichen Grüßen

Staatsministerin Kerstin Schreyer, MdL

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