Antwort 19.09.2024 von Natalie Pfau-Weller CDU
Die zur Verfügung stehende Datenlage und -menge erlaubt keine belastbaren rechtspolitischen Schlussfolgerungen – weder in die eine, noch in die andere Richtung.
Die zur Verfügung stehende Datenlage und -menge erlaubt keine belastbaren rechtspolitischen Schlussfolgerungen – weder in die eine, noch in die andere Richtung.
Auch weiterhin hat die Bundesregierung die Bezahlbarkeit von Energie- und Mietkosten für die Bürgerinnen und Bürger, Mieterinnen und Mieter und kleinen- und mittelständischen Unternehmerinnen und Unternehmer fest im Blick.