Ich gehe davon aus, dass wir Ende des Jahres die Staatsangehörigkeitsreform umsetzen können und damit die doppelte bzw. Mehrfachstaatsangehörigkeit ermöglichen
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Im Sommer soll das Kabinett den finalen Entwurf dann verabschieden, so dass das Gesetz dem Bundestag zur Beratung und Abstimmung zugehen kann. Ich rechne damit, dass es im zweiten Halbjahr 2023 zur Abstimmung kommen wird.
Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird
Im Bereich der Wiedereinbürgerung sind aktuell keine Änderungen geplant. Allerdings profitieren ehemalige Deutsche ohnehin von erleichterten Einbürgerungsbedingungen, u.a. dadurch, dass ihr deutscher Schulabschluss den Nachweis von Sprachkenntnissen und den Integrationskurs ersetzt.
Meiner Einschätzung nach wird sich dieser Kurs auch nach den Wahlen in der Türkei nicht ändern.
Wichtig ist: Sie dürfen auf keinen Fall die ausländische Staatsangehörigkeit annehmen, bevor das Gesetz in Kraft ist.