Frage von Brigitte F. • 14.08.2023

Antwort von Hubertus Heil SPD • 08.11.2023
Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine rein freiwillige Leistung des Arbeitgebers.
Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine rein freiwillige Leistung des Arbeitgebers.
Die Übertragung muss erst per Gesetz beschlossen werden, erst dann stehen alle Regelungen final fest.