
Die Frage einer Wahl von Frau Brosius-Gersdorf stellt sich inzwischen nicht mehr, da sie ihre Kandidatur zurückgezogen hat. Unabhängig davon hätte ich ihr auch bei einem erneuten Wahlgang nicht zugestimmt.
Die Frage einer Wahl von Frau Brosius-Gersdorf stellt sich inzwischen nicht mehr, da sie ihre Kandidatur zurückgezogen hat. Unabhängig davon hätte ich ihr auch bei einem erneuten Wahlgang nicht zugestimmt.
Natürlich ist es nachvollziehbar, dass Lebensschützer reagieren, wenn jemand in wissenschaftlichen Veröffentlichungen die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes für jedes menschliche Leben in Frage stellt.
Meine Antwort kann kurz ausfallen: Ja, ich werde in einem nächsten Wahlgang für Frau Brosius-Gersdorf stimmen. Ich halte sie für eine hervorragende Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht mit einwandfreiem Werdegang und bester Qualifikation.
Nach der kurzfristigen Absetzung der Wahlen zur Besetzung von drei Richterstellen am Bundesverfassungsgericht am 11. Juli 2025 gilt es nun, die sitzungsfreie Zeit des Deutschen Bundestages zu nutzen, um eine tragfähige Lösung für die Nachbesetzungen in Karlsruhe zu finden.