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Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, die bestehende Rechtslage zu ändern. Im Zuge der Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts sollen u.a. auch die Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zum Familiennachzug geregelt werden - so auch der Sprachnachweis im Ehegattennachzug.
Nach jetzigem Stand soll das sog. Migrationspaket II voraussichtlich im vierten Quartal dieses Jahres beraten werden.
Ich bedaure, dass ich dazu an dieser Stelle nichts Verbindliches sagen kann, da das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist und sich sowohl bis zum Kabinettbeschluss als auch im parlamentarischen Verfahren Änderungen ergeben können.
Wenn Sie meine ehrliche Einschätzung hören wollen, so gehe ich davon aus, dass die von Ihnen angesprochenen Ausgleichzahlungen noch mindestens bis Sommer 2024 auf sich warten lassen werden.
Wir werden in diesem Jahr zur Reform des Abstammungsrechts umfassende Vorschläge vorlegen.
Wir werden in diesem Jahr zur Reform des Abstammungsrechts umfassende Vorschläge vorlegen.