Antwort 18.10.2024 von Jens Teutrine FDP
Die Wahrscheinlichkeit ist zu hoch, dass das BVerfG ein Verbot ablehnt. Ein gescheitertes Verbotsverfahren hilft nur der AfD.
Die Wahrscheinlichkeit ist zu hoch, dass das BVerfG ein Verbot ablehnt. Ein gescheitertes Verbotsverfahren hilft nur der AfD.
Der Deutsche Bundestag sollte sich in der kommenden Wahlperiode mit den neuen Erkenntnissen und Einschätzungen der zuständigen Behörden zeitnah auseinandersetzen und einen entsprechenden Antrag beraten
Die Einstufung als „Verdachtsfall“ ist nicht gleichzusetzen mit den – nochmal höheren – Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht an das Verbot einer politischen Partei stellt.
Ich sehe ein Verbotsverfahren bezüglich der AfD durch das Bundesverfassungsgericht kritisch.
Guten Tag, Herr R.,