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(...) Einige davon sind sogar vehement für eine deutlich kürzere Konsolidierungs- und Übergangsphase (die volle Wirkung der Schuldenbremse tritt ja erst 2020 ein). Natürlich wurde die Entscheidung für die Schuldenbremse nicht ohne Betrachtung aller Argumente, möglicher Nach- und Vorteile gefällt. Letzten Endes werden die Gesetze von den Abgeordneten gemacht und verantwortet, nicht von Wissenschaftlern. (...)
(...) Nach jahrelangen intensiven Diskussionen über die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Patient vorab verbindlich festlegen kann, ob im Falle seiner späteren Äußerungsunfähigkeit lebenserhaltende Maßnahmen durchgeführt werden, hat der Gesetzgeber dies nun endlich im Sinne einer am Patientenwillen orientierten Regelung entschieden. Damit haben auch die schätzungsweise neun Millionen Menschen, die bereits eine Patientenverfügung verfasst haben, mehr Rechtssicherheit. Auch für die Angehörigen, Ärzte, Pfleger und die rechtlichen Vertreter des Sterbenden haben wir jetzt einen klaren rechtlichen Rahmen geschaffen. (...)
(...) Sterbeverläufe sind vielfältig. Bei der Patientenverfügung legen sich Menschen vorher auf die Unterlassung einer Behandlung fest, obwohl sie ihre Situation nicht voraussehen und einschätzen können. Deshalb müssen die Anforderungen an diese Willensbekundung sehr sorgfältig geprüft und abgesichert werden. (...)
(...) Ich halte sie für bedeutend, möchte aber, dass es zu einer schnellstmöglichen Vereinheitlichung des Rentenrechts kommen soll. Eine solche Vereinheitlichung des Rentenrechts (im Rahmen eines Rentenüberleitungsabschlussgesetz) betrifft alle Menschen in den neuen Bundesländern und nicht nur wie beantragt die Altersversorgung einzelner Berufs- oder Personengruppen. Ein Rentenüberleitungsabschlussgesetz bedeutet eine einheitliche Anerkennung aller ostdeutschen Erwerbsbiographien. (...)
(...) Die angesprochene Direktive, die auf Grundlage des „Codex“ entstanden ist, erklärt Vitamine nicht zu Giftstoffen. Sie legt lediglich - im Interesse des Verbrauchers - EU-weit einheitliche Obergrenzen (und in bestimmten Fällen Untergrenzen) fest, in welcher Konzentration Vitamine in Nahrungsergänzungsmitteln enthalten sein dürfen. Höhere als die festgelegten Dosen können nämlich die Gesundheit des Verbrauchers - wenn ohne ärztliche Betreuung eingenommen - stark gefährden. (...)