Darüber hinaus finden Sie unter nachfolgendem Link die Stellungnahme zur aktuellen Diskussion über den Vortragsabend, bei dem zu dem Thema ja auch kurz vorgetragen wurde:
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Bayern steht für einen konsequenten Vollzug der geltenden Gesetze und leistet gleichzeitig einen großen Beitrag, Menschen Obhut zu gewähren, die berechtigt Schutz vor Krieg, Vertreibung und politischer Verfolgung suchen
Entsprechende Forderungen an die Bundesregierung sind nicht bekannt.
Die Frage einer möglichen Auslieferung ukrainischer Fahnenflüchtiger richtet sich nach dem sog. Europäischen Auslieferungsabkommen (nebst Zusatzprotokollen).
Ukrainische Staatsangehörige haben grundsätzlich ohne Ansehen des Geschlechts bzw. ob eigentlich Kriegsdienst geleistet werden müsste, Schutz in Deutschland erhalten.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag setzt sich dafür ein, dass alle Menschen aus der Ukraine, die vor dem Krieg und seinen Folgen in der Europäischen Union Schutz suchen, diesen unkompliziert erhalten