Darauf gibt es zwei Antworten: eine rechtliche und eine psychologische. Die rechtliche lautet: Zum 03.03.2022 wurde die sogenannte EU-Massenzustrom-Richtlinie für ukrainische, geflüchtete Menschen in Kraft gesetzt, um eine unkomplizierte Aufnahme dieser Kriegsflüchtlinge in der EU zu gewährleisten.
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Diese Frage hat Katrin Göring-Eckardt bereits am 31. August 2022 beantwortet.
Von den bisher in Deutschland registrierten Geflüchteten aus der Ukraine sind rund 561.000 erwerbsfähig. Davon befanden sich bis Mitte Juni rund 38.000 in sozialversicherungspflichtigen Jobs. Das geht aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit hervor, die Sie auf deren Seite einsehen können.
Menschen, die zB keinen Fluchtgrund mehr haben, müssen selbstverständlich zurück in ihr Land kehren
Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen, sollten ohne ein Asylverfahren einen temporären Schutz bei uns erhalten. Man stellte sie daher leistungsrechtlich mit anerkannten Asylbewerber:innen gleich.
Wir werden uns gegenüber der Bundesregierung für eine Umsetzung einsetzen.