Antwort 24.01.2022 von Jan Plobner SPD
Wenn die Abstimmung zum Direktwahlakt 2018 ansteht, muss man das Urteil des BVerfG im Lichte der aktuellen politischen Gegebenheiten betrachten (...).
Wenn die Abstimmung zum Direktwahlakt 2018 ansteht, muss man das Urteil des BVerfG im Lichte der aktuellen politischen Gegebenheiten betrachten (...).
Wir wollen das Kernversprechen unseres Sozialstaates erneuern und die Finanzierung der gesetzlichen Rente durch eine teilweise Kapitaldeckung stabilisieren.
(...) einen konkreten Zeitplan gibt es im allgemeinen nicht.
Die Frage nach einem Abbruch der Koalition stellt sich für uns nicht.
Im Koalitionsvertrag haben SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ein Ende der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung vereinbart.
Wir verstehen den Koalitionsvertrag als klare Absage an eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung