
Für die Anrechnung von Fehlzeiten auf die Ausbildung gibt es in § 13 Abs. 2 PflBG eine Härtefallregelung. Zur Entscheidung hierüber sind die Länder zuständig.
Für die Anrechnung von Fehlzeiten auf die Ausbildung gibt es in § 13 Abs. 2 PflBG eine Härtefallregelung. Zur Entscheidung hierüber sind die Länder zuständig.
Berufsgesetze lassen Fehlzeiten nur in bestimmtem Umfang zu, um dadurch eine Mindestausbildungszeit zu sichern. Das ist für alle Akteur*innen sinnvoll.
Für mich ist es wichtig, dass unsere Bürgerinnen und Bürger vor Falschinformationen geschützt werden. Gerade im Hinblick auf die RKI-Dokumente kann man wieder erkennen, wie einige Leute mit einer Agenda Fakenews verbreiten, um die Menschen zu verunsichern.
Derzeit ist der Gesetzgebungsprozess zur Abschaffung der Zeitumstellung auf europäischer Ebene blockiert, da im Europäischen Rat keine Einigung zwischen den Mitgliedsstaaten erzielt werden konnte. Dies ist bedauerlich, da eine gemeinsame Regelung für den gesamten Binnenmarkt unerlässlich ist, um negative Auswirkungen auf Handel und Verkehr zu vermeiden.
Sommer- und Winterzeit haben sich bewährt.