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In solchen Fällen ist es zunächst erforderlich, zu prüfen, ob die betreffende Öffentlichkeitsarbeit durch ein Bundesministerium die Grenze der rechtlichen Zulässigkeit überschritten hat, also insbesondere ein Verstoß gegen die Neutralitätspflicht des Staates vorliegt.
Ein Genderverbot lehne ich persönlich ab. Ich sehe hierfür keine Notwendigkeit und finde umgekehrt, dass jeder Mensch so Sprechen und Schreiben dürfen sollte, wie er möchte.
Ich halte das für keine gute Idee. Der Bundespräsident hat eine repräsentative Rolle inne und sollte selbst kein eigener Machtfaktor sein.
Genauso wie für Volksabstimmungen nach Schweizer Vorbild.
Ich verstehe, dass die Idee einer Direktwahl des Staatsoberhauptes auf den ersten Blick attraktiv erscheint, da sie eine direkte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger verspricht. Jedoch möchte ich Ihnen erläutern, warum der Bundestag, und auch ich persönlich, diese Idee ablehne.