Antwort 06.08.2026 von Stefan Taschner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deshalb kann Ihr Vermieter derzeit auch eine Wärmepumpe einbauen, obwohl der Wärmeplan perspektivisch eine Fernwärmeversorgung vorsieht.
Deshalb kann Ihr Vermieter derzeit auch eine Wärmepumpe einbauen, obwohl der Wärmeplan perspektivisch eine Fernwärmeversorgung vorsieht.
Das deutsche Recht enthält bereits Regelungen zur behinderungsgerechten Beschäftigung, insbesondere in § 164 SGB IX.