Warum erhält Jens Spahn (CDU) eine Bewährungsfrist statt gleicher Maßstäbe – und gilt für ihn tatsächlich: gleiche Regeln, gleiche Konsequenzen, keine Sonderbehandlung im Haushaltsausschuss?
Sehr geehrter Herr Frei,
laut übereinstimmenden Medienberichten soll Jens Spahn trotz erheblicher Kritik aus der Unionsfraktion zunächst bis Dezember im Haushaltsausschuss bleiben. Als Grund werden unter anderem seine Abwesenheit während einer Ausschusssitzung und gleichzeitig veröffentlichte Fotos aus Sardinien genannt. (t-online, Tagesschau, WDR).
Gleichzeitig bestehen weiterhin offene Fragen zu seiner früheren Amtsführung, insbesondere zur Maskenbeschaffung und zu möglichen finanziellen Belastungen des Bundes.
Meine Fragen:
Warum gilt für Herrn Spahn offenbar eine Bewährungsfrist statt eines für alle Abgeordneten gleichermaßen geltenden Maßstabs?
Wie stellen Sie sicher, dass seine frühere Stellung als Fraktionsvorsitzender keinen Einfluss auf Entscheidungen über seine Ausschussmitgliedschaft hat?
Und angesichts der aktuellen Berichte: Welche konkreten Konsequenzen ziehen Sie, wenn erneut Zweifel an seiner zuverlässigen Wahrnehmung der Aufgaben im Haushaltsausschuss entstehen?

