
nein.
nein.
Dem Selbstbestimmungsgesetz habe ich nicht zugestimmt. Die Begründung habe ich in einer persönlichen Erklärung mitgeteilt.
Das Gesetz ist im Entwurfsstadium. Mit dem Kabinettsbeschluss startet das Gesetzgebungsverfahren, in dessen Verlauf Kritik und Bedenken erneut geprüft werden.
Eine negative Beeinflussung der finanziellen Förderung von Frauenhäusern durch ein „Selbstbestimmungsgesetz“ ist in der Tat leider nicht auszuschließen.
In der Debatte um das Selbstbestimmungsgesetz wird oft so getan, als ob Gewalt gegen Frauen vor allem von transgeschlechtlichen Menschen, explizit transgeschlechtlichen Frauen, ausgeht. Dies geht jedoch an der Realität vorbei.
Nach dem aktuellen Entwurf ist es auch vorbestraften Sexualstraftätern möglich, ihr Geschlecht zu ändern. In anderen Staaten ist dies ebenfalls möglich. Entsprechende Ängste haben sich dabei als unbegründet erwiesen.