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Leistungen der betrieblichen Altersversorgung unterliegen seit langem der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Seit dem GKV-Modernisierungsgesetz von 2004 ist allerdings nicht mehr nur der halbe, sondern der volle Beitragssatz zu zahlen.
in unserem Wahlprogramm im Kapitel "Gute Rente, gutes Leben: Solidarische Erwerbstätigenversicherung" finden Sie auch unsere Ideen, dem von Ihnen beschriebenen Problem zu begegnen
Ich setze mich für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege ein, möchte Inklusion fördern und stehe für einen verpflichtenden Ethik- statt Religionsunterricht.
Im Gegensatz zu einer Hör- und Sprachbehinderung handelt es sich bei sprachlichen Barrieren nicht um eine gesundheitliche Einschränkung. Deshalb wäre eine Gleichsetzung im SGB V nicht sinnvoll.