Antwort 18.06.2023 von Katharina Dröge BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Ermittlungen und Äußerung von Verdachtsmomenten obliegen den Ermittlungsbehörden und der Rechtsprechung.
Die Ermittlungen und Äußerung von Verdachtsmomenten obliegen den Ermittlungsbehörden und der Rechtsprechung.
Wir haben Ihnen bereits am 22. April 2023 ausführlich auf Ihre Frage geantwortet.
Herr Brockmann hat sein Mandat im Landtag niedergelegt und kann Ihre Frage daher nicht mehr beantworten.
„Gewalt kann und darf in einem Rechtsstaat nicht geduldet werden und muss entsprechende strafrechtliche Konsequenzen haben. Gewaltvolle Proteste und Angriffe auf die Polizei als Reaktion auf das Urteil im Fall Lina E. sind nicht zu tolerieren.“