
Verbotsverfahren stellt verfassungsrechtlich eine enorme Hürde dar.

Verbotsverfahren stellt verfassungsrechtlich eine enorme Hürde dar.

Je nach Ausgang dieses Verfahrens müssen auch Rückschlüsse auf den Umgang mit der AfD gezogen werden. Deshalb haben wir uns in der der SPD-Bundestagsfraktion darauf verständigt, den Ausgang dieses Verfahrens abzuwarten, um die gewonnen Erkenntnisse in unsere Bewertung mit einfließen lassen zu können.

Wir befürworten eine Prüfung des Verbots der AfD. Diese Partei ist die gefährlichste in diesem Land, sie ist der parlamentarische Arm des Rechtsextremismus

Seit ihrer Gründung vor mittlerweile zehn Jahren hat sich die AfD in all ihren Teilen stetig radikalisiert und hat sich zu einer offen rechtsextremen Partei entwickelt.

Ein Verbotsantrag muss juristisch fundiert beweiskräftig vorgetragen werden

Meine Fraktion und ich setzen aktuell auf die weitere Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz und stellen uns ihr im politischen Wettbewerb entgegen, um zu verhindern, dass sie jemals in Regierungsverantwortung kommt