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(...) Unmittelbar zuständig für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind jedoch in Deutschland die Bundesländer, die auch als Vertragspartner des Rundfunkstaatsvertrags fungieren. Daher darf ich Ihnen raten, Ihre Anregungen zum einen an die Enquete-Kommission im Bundestag und zum anderen an die zuständigen Länderministerien zu richten. (...)
(...) ÖPP bedeutet dabei nicht, dass sich der Staat seiner Verantwortung für die Infrastruktur entzieht, denn es handelt sich nicht um eine materielle Privatisierung. Die ÖPP-Strecken stehen - wie im konventionellen Bereich - im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland, für sie gelten die gleichen gesetzlichen und technischen Anforderungen wie für alle anderen Bundesfernstraßen. Auch im sogenannten konventionellen Bereich werden Bau, Erhaltung und in Teilen der Betriebsdienst der Bundesfernstraßen durch Private durchgeführt. (...)

(...) Obwohl der Drei-Stufen Test, als Ergebnis des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags, ein Bürokratiemonster ist, so hat mit ihm aber auch die grundsätzliche Überprüfung des Online-Angebots ein Ende gefunden. (...)

(...) „Es muss die Frage erlaubt sein, ob die immensen Kosten, die durch übermäßigen Esskonsum entstehen, dauerhaft aus dem solidarischen System beglichen werden können. Ich halte es für sinnvoll, dass BEWUSST UNGESUND LEBENDE MENSCHEN auch in finanzieller Hinsicht eine Verantwortung dafür tragen“. (...)
(...) die Privatisierung der Seen halte ich für eine katastrophale Fehlentwicklung. Seen müssen das Eigentum aller Mitglieder der Gesellschaft bleiben. (...)