
Alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen erhalten eine Energiepreispauschale von 300 Euro, die seit September 2022 ausgezahlt wird.
Alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen erhalten eine Energiepreispauschale von 300 Euro, die seit September 2022 ausgezahlt wird.
Wir wollen, dass der Teil des Einkommens, den die Bürger aufwenden müssen, um die gestiegenen Energiekosten zu tragen, nicht auch noch vom Staat besteuert wird. Wir wollen deshalb für die Einkommen unterhalb von 30.000/60.000 Euro (alleinstehend/verheiratet) einen Energieentlastungsbetrag (Freibetrag) bei der Einkommensteuer in Höhe von 3.000 Euro sowie zusätzlich 1.000 Euro für jedes Kind für die Jahre 2022 und 2023 pro Haushalt.
Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine betrifft auch uns hier in Deutschland, und gerade der sprunghafte Anstieg der Energiepreise bringt soziale Härten und wirtschaftliche Gefahren mit sich. Im Frühjahr hat die Bundesregierung beschlossen, alle Arbeitnehmer*innen über die Arbeitgeber*innen mit der Energiepauschale zu entlasten. Dies hatte laut Bundesregierung vor allem administrative Gründe. Mit der aktuellen Regelung gibt es keine Möglichkeit, Erwerbslose zu unterstützen.
Soweit ein grundsätzlich bestehender Rentenanspruch zum Beispiel aus Gründen der Einkommensanrechnung nicht zur Auszahlung kommt, besteht kein Anspruch auf die Energiepreispauschale.
Ich verstehe Ihre Verärgerung, da Sie offenkundig durch das Raster fallen.
wir haben die Bürgerinnen und Bürger während des letzten Winters v.a. dort entlastet, wo es unabdingbar war: in ihrem Zuhause.