Wie Sie richtig schreiben, wurde das Beamtenversorgungsrecht für die Landesbeamten zusammen mit dem Besoldungsrecht durch die Föderalismusreform 2006 in die Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer übertragen
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Eine Legaldefinition des Begriffs "extremistisch" gibt es nicht. Die Auslegung dieses Begriffs hat in unserem Rechtsstaat unter Wahrung von Recht und Gesetz (Art. 20 III GG) in Einklang mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu erfolgen.
Der genaue Umsetzungszeitpunkt wird derzeit gemeinsam mit unserem Koalitionspartner besprochen und ist deshalb noch offen.
Nach meiner Information sind wohl immer noch die steuerrechtlichen Fragen zu klären. Dies soll wohl demnächst erfolgt sein. Morgen 4.4.2024 ist Finanzausschuss
Als CDU-Landtagsfraktion haben wir in diesem Sinne den Dialog mit unseren Koalitionspartnern aufgenommen. Nach umfänglichen Absprachen innerhalb der Koalition werden wir gemeinsam eine entsprechende Gesetzesinitiative auf den Weg bringen. Diese wird zeitnah in den Landtag, also noch vor der sogenannten Sommerpause, eingebracht.