
(...) Ich bin nicht der Meinung, dass sich die massive Zuwanderung der letzten Jahre verfassungsrechtlich vom Grundgesetz ableiten lässt. Eher spricht geltendes Recht gegen diese Zuwanderungspolitik als dafür. (...)
(...) Ich bin nicht der Meinung, dass sich die massive Zuwanderung der letzten Jahre verfassungsrechtlich vom Grundgesetz ableiten lässt. Eher spricht geltendes Recht gegen diese Zuwanderungspolitik als dafür. (...)
(...) Auch die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 sieht – wie die EMRK – keine „Obergrenze“ vor, wenn von dem Asylsuchenden vorgebracht wird, dass Verfolgung aus den in der Flüchtlingskonvention genannten Gründen (Nationalität, politische Überzeugung, Religion etc.) oder Folter oder unmenschliche Behandlung drohen. Es ist also auch völkerrechtlich nicht zulässig, den Asylantrag einfach nicht zu prüfen („Obergrenze“), wenn etwa der Staat der Durchreise unbekannt ist oder wenn die Asylsuchenden über den Luftweg einreisten. (...)
Sehr geehrter Herr Kalas, die Aussage „Der Islam gehört nicht zu Deutschland“ im Grundsatzprogramm der AfD stellt keine Boshaftigkeit anderen Menschen gegenüber dar. Es handelt sich vielmehr um eine Erkenntnis, die jeder gewinnen muss, der sich mit dem Islam beschäftigt. (...)
(...) Einige sind, was Demokratie und unsere Grundrechte betrifft, völlig unproblematisch (z.B. Vorschriften über Gebete, Fasten u.ä.). Darauf bezog sich übrigens auch die Aussage von Frau Chebli.Viele strafrechtlche, aber auch familienrechtliche Vorschriften aus dem islamischen Recht sind dagegen mit unseren Grundrechten nicht vereinbar, und das Grundgesetz ist natürlich auch für Muslime, die in Deutschland leben, bindend. (...)
(...) Was die Frage der Vereinbarkeit der Scharia mit dem Grundgesetz angeht, mag dies zum Teil von der jeweiligen Koran-Interpretation abhängen, da die Scharia ja kein fixiertes Recht, sondern vielmehr eine Form der Rechtsfindung ist. Gerade deshalb finde ich jedoch derartige Aussagen wie die von Frau Chebli höchst problematisch. (...)