
Für die Entlastung der Verbraucher:innen haben wir im letzten Jahr die Strompreisbremse sowie die Gas-und Wärmepreisbremse für 2023 beschlossen.
Für die Entlastung der Verbraucher:innen haben wir im letzten Jahr die Strompreisbremse sowie die Gas-und Wärmepreisbremse für 2023 beschlossen.
Wir als Bundesregierung haben die Gas- und Wärmepreisbremse sowie die Strompreisbremse beschlossen.
Die Energiekrise erfordert ein sorgfältiges Abwägen verschiedener Alternativen, um Versorgungssicherheit und Zukunftsfähigkeit zu gewährleisten.
da Ihre Frage nicht direkt in meinen thematischen Zuständigkeitsbereich fällt, möchte ich Sie höflich bitten, sich damit an meinen Kollegen Michael Kruse, den energiepolitischen Sprecher der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag, zu wenden.
Dem Wärmeversorgungsunternehmen bleibt es überlassen, ob es die Kompensation durch einen Verzicht auf eine im Dezember fällige Voraus- oder Abschlagszahlung des Kunden, eine Zahlung an den Kunden oder eine Kombination aus beiden Elementen an den Kunden leistet. Insofern empfiehlt sich eine Nachfrage bei Ihrem Vertragsunternehmen.
Mit der Umsetzung dieses Fonds sind allerdings die Länder beauftragt, sie entscheiden auch darüber, wer antragsberechtigt ist.