
In Tarifauseinandersetzungen hat sich die Politik herauszuhalten.
In Tarifauseinandersetzungen hat sich die Politik herauszuhalten.
Das Streikrecht ist in Deutschland nicht gesetzlich geregelt. Das Recht, für Tarifverträge zu streiken – arbeitsrechtliche Streiks - ergibt sich aus Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz (GG).
Ich möchte aber auch betonen, dass ich einen Hungerstreik für die falsche Form des politischen Protestes halte.
die Aktivisten, die den Hungerstreik in Berlin durchführen, weisen zutreffend darauf hin, dass wir im Bereich des Klimaschutzes rasch handeln müssen. Auch trifft es zu, dass in den kommenden Jahren wichtige Weichen dafür gestellt werden müssen, dass wir in Deutschland und Europa möglichst bald klimaneutral werden.
ich teile das Ziel in den nächsten Jahren konsequenten und effektiven Klimaschutz auf allen Ebenen voranzubringen. Die Lage ist alarmierend. Darin liegt für mich auch eine Kernmotivation, zu dieser Bundestagswahl anzutreten.