Wie gross soll ihre Einkommensteuerreform ihrer Meinung nach werden? Ist es im Kern die Agenda 2030?
Antwort ausstehend von Friedrich Merz CDU
Wenn Sie im Jahr 2058 oder später in Rente gehen werden, müssen Sie Ihre Rente grundsätzlich voll versteuern. Das bedeutet jedoch noch nicht, dass Sie tatsächlich Steuern zahlen müssen. Für alle, die bis 2057 erstmals Rente bekommen, errechnet das Finanzamt einen „Rentenfreibetrag“. Das ist der Teil der Rente, der nicht versteuert werden muss.
Der Bundesfinanzhof hat in zwei Urteilen (BFH-Urteile vom 19.5.2021, Az. X R 33/19 und Az. X R 20/21) die aktuelle Ausgestaltung der Rentenbesteuerung als verfassungskonform bestätigt