Frage von Jochen T. • 14.01.2025

Antwort von Kirsten Kappert-Gonther BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 03.02.2025
Wer berauscht ist, sollte nicht Auto fahren, egal ob durch Alkohol, THC oder andere Substanzen.
Wer berauscht ist, sollte nicht Auto fahren, egal ob durch Alkohol, THC oder andere Substanzen.
Mir sind aktuell keine Planungen zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung bekannt.
Neue Regelungen zum Cannabis-Konsum im Straßenverkehr: Grenzwert von 3,5 ng/ml THC
In einer Verkehrskontrolle werden allerdings sowohl Urin- als auch Speicheltests ohnehin nur als freiwillige und unverbindliche Vortests eingesetzt. Juristisch verwertbar ist immer nur das Ergebnis der Blutuntersuchung – und dort gilt bundesweit einheitlich der Grenzwert von 3,5 ng.
Das Land sollte wenigsten 50%, besser wären sogar 100%, der Kosten des LKW-Führerscheins für Kameraden der Feuerwehren übernehmen!