Frage von Dieter R. • 15.10.2024

Antwort von Marlene Schönberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 22.01.2025
Neue Regelungen zum Cannabis-Konsum im Straßenverkehr: Grenzwert von 3,5 ng/ml THC
Neue Regelungen zum Cannabis-Konsum im Straßenverkehr: Grenzwert von 3,5 ng/ml THC
In einer Verkehrskontrolle werden allerdings sowohl Urin- als auch Speicheltests ohnehin nur als freiwillige und unverbindliche Vortests eingesetzt. Juristisch verwertbar ist immer nur das Ergebnis der Blutuntersuchung – und dort gilt bundesweit einheitlich der Grenzwert von 3,5 ng.
Das Land sollte wenigsten 50%, besser wären sogar 100%, der Kosten des LKW-Führerscheins für Kameraden der Feuerwehren übernehmen!