Antwort 15.09.2022 von Marco Buschmann FDP
Die Verfassung gebietet, den Strafvollzug auf das Ziel der Resozialisierung der Gefangenen hin auszurichten.
Die Verfassung gebietet, den Strafvollzug auf das Ziel der Resozialisierung der Gefangenen hin auszurichten.
leider gibt es nicht "das" skandinavische Modell: zwischen Dänemark und Schweden bsw. gibt es doch Unterschiede, was das Strafvollzugssystem angeht. Grundsätzlich ist die Wahrung der Menschenrechte und Würde der Inhaftierten zu achten und wir müssen danach streben, die Maßnahmen zur Resozialisierung der Insassen stets zu prüfen und zu verbessern.
wir wollen das Abschiebegefängnis in Glückstadt schließen !
Schließen
Wir werden die Abschiebungshaft so schnell wie möglich wieder schließen.
Ich bin nicht für eine Schließung der Abschiebehaftanstalt.