Frage von Dieter S. • 18.11.2023

Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Der Antrag der Union hatte keinerlei seriöse Gegenfinanzierung, deshalb haben wir dagegen gestimmt.
Für die Gastronomie weiter einstehen als Bayerische Staatsregierung
ich bin grundsätzlich dafür, auch nach 2023 den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent für die Gastronomie beizubehalten.
Nein, die Aufenthaltsqualität mit Außengastronomie lässt sich nicht durch Beseitigung des Individualverkehrs steigern, siehe Beispiel Friedrichstraße.
Eine verpflichtende „Zuweisung“ von Arbeitslosen auf bestimmte offene Stellen ist gesetzlich nicht möglich und würde auch dem grundgesetzlich geschützten Recht der freien Berufswahl widersprechen.