Bei der Neubeantragung Ihres deutschen Ausweises oder Passes sind antragstellende Personen verpflichtet, Nachweise zu ihrer Person vorzulegen. Diese Nachweise sind bei Beantragung eines Dokuments im Ausland regelmäßig auch deshalb erforderlich, weil Auslandsvertretungen, anders als inländische Passbehörden, keinen Zugriff auf Melderegister haben.
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Antwort 28.03.2025 von Hakan Demir SPD
Antwort 13.02.2025 von Britta Haßelmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Es ist für unsere Demokratie essenziell, dass alle demokratischen Kräfte bereit und in der Lage sind, miteinander zu reden.
Antwort 11.12.2024 von Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deshalb war die Verkürzung der Einbürgerungsfristen ein richtiger und wichtiger Schritt.
Antwort 05.12.2024 von Thorsten Frei CDU
Dass diese Reform für unser Land schädlich ist, weil damit der Integrationserfolg eher gefährdet als gestärkt wird, ist für mich aber klar.
Antwort 25.11.2024 von Hakan Demir SPD
Bei der Neubeantragung Ihres deutschen Passes sind antragstellende Personen verpflichtet, Nachweise zu ihrer Person vorzulegen. Diese Nachweise sind bei Beantragung eines Dokuments im Ausland regelmäßig auch deshalb erforderlich, weil Auslandsvertretungen, anders als inländische Passbehörden, keinen Zugriff auf Melderegister haben.
Antwort ausstehend von Jürgen Lenders FDP