Frage von Michael H. • 27.05.2025

Antwort von Ralf Stegner SPD • 23.06.2025
Ich sehe in den beschlossenen Maßnahmen keinen Verstoß gegen das Grundgesetz oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Ich sehe in den beschlossenen Maßnahmen keinen Verstoß gegen das Grundgesetz oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Aus Deutschland gelieferte Rüstungsgüter sollen keinesfalls für völkerrechtswidrige Militäraktionen eingesetzt werden dürfen. Es kann und darf kein militärisches Ziel geben, das dieses Elend der Zivilbevölkerung rechtfertigt. Keine politische Strategie darf dazu führen, dass humanitäre Hilfe blockiert wird.
Vor diesem Hintergrund halte ich eine Diskussion über Sanktionen gegen Israel nicht für angemessen.
Russland versteht nur die Sprache der Stärke. Deshalb führt an einer Verschärfung von Sanktionen kein Weg vorbei.
Sanktionen sind wie Unterstützungsleistungen ein Instrument, um dieses Ziel zu erreichen.