
Antwort ausstehend von Christoph Willeke SPD

Nach eingehender Prüfung möglicher Folgen dieser Entscheidung genügt die bayerische Besoldung auch den neu aufgestellten verfassungsrechtlichen Maßstäben über alle Besoldungsgruppen, Familien- und Ortskonstellationen hinweg.
Ein attraktives Beamtentum liegt uns am Herzen. Eine Reform ist derzeit nicht vorgesehen. - zB. Laufende Tarifverhandlungen können sich auf Besoldung auswirken.
Zum Sachverhalt kann ich Ihnen sagen, dass derzeit im Haushaltsausschuss eine Vorlage zum Besoldungsgesetz beraten wird, wo es um eine Zulage für das Jahr geht. Diese wird voraussichtlich im März 2026 im Landtag verabschiedet.
Ich hoffe, dass die Anpassungen des Besoldungsrechts – einschließlich der FEZVO – so schnell wie möglich abgeschlossen werden