Antwort 08.05.2026 von Björn Thümler CDU
Die Absicht ist das Gesetz noch in dieser Legislatur zu verabschieden. Zu konkreten Zeitplänen der LReg kann ich Ihnen nichts sagen, da ich darüber keine Kenntnis habe.
Die Absicht ist das Gesetz noch in dieser Legislatur zu verabschieden. Zu konkreten Zeitplänen der LReg kann ich Ihnen nichts sagen, da ich darüber keine Kenntnis habe.
Da bislang lediglich ein Referentenentwurf vorliegt, bitten wir um Verständnis, dass eine vertiefte rechtliche Prüfung, etwa durch den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages, sinnvollerweise erst auf Grundlage des späteren Regierungsentwurfs erfolgen kann.