hre Quelle verweist auf das BBVAngG. Als Abgeordnete des Landtags Rheinland-Pfalz bin ich mit diesem Bundesgesetz nicht befasst.
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Seien Sie versichert, dass ich in politischen Diskussionen zum Berufsbeamtentum, an denen ich beteiligt bin, regelmäßig unterstreiche, dass das Versorgungsniveau der Beamten nicht isoliert betrachtet werden darf, sondern stets im Lichte des Besoldungsniveaus gesehen werden muss, das Beamten in ihrer aktiven Zeit vom Dienstherrn gewährt wird.
Voraussichtlich mit dem Dezembergehalt 2025 wird ein 1. Abschlag ausgezahlt, der eine lineare Erhöhung um 3,0 Prozent rückwirkend zum 1. April 2025 umfasst.
Die Abstimmungsprozesse dazu laufen intensiv zwischen Bundesinnen- und Bundesfinanzministerium
Nach meiner Kenntnis arbeitet das Bundesinnenministerium zurzeit an der Umsetzung sowohl des Ergebnisses der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst als auch der Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung.