Wie lange wird, trotz dem Urteil vom 19.11.2025 des BVerfG, noch an der aktuellen Beamtenbesoldungsbrechnung festgehalten?
Sehr geehrter Herr Herrmann,
wie lange wird, in Anbetracht des neuesten Urteils des BVerfG vom 19.11.2025, von Seitens der Landesregierung noch an dem fiktiven Partnereinkommen i.H.v. 20.000€ brutto bei der Berechnung des Besoldungsanspruchs ihrer Beamten festgehalten und inwieweit ist diese Praxis mit Art. 33 Abs. 5 und Art. 6 Abs. 1 GG vereinbar?
Wann wird die neue Prekaritätsschwelle von 80% des Medianäquivalenzeinkommens 2026 i.H.v. 3850€ für die unterste Besoldungsstufe umgesetzt?
Vielen Dank
Quelle Medianäquivalenzeinkommen 2026:
Stepstone Gehaltsreport für Bayern 57750€

