Sehr geehrter Herr Willecke, meine E-Mail blieb leider unbeantwortet, deshalb noch einmal hier: Wann ist mit der Überarbeitung der FEZVO zu rechnen?
Im November 2024 wurde das Besoldungsgesetz insoweit geändert, dass ein Anspruch auf den Familienergänzungszuschlag bereits an dem ersten Kind zu zahlen ist und das Rückwirkend ab 2023.
Bis heute wurde die FEZVO nicht entsprechend um die Höhe des Anspruchs ergänzt.
Warum sichert man einen Baustein zur amtsangemessen Alimentation zu, bewegt sich dann aber nicht mehr? Wann ist mit der Ergänzung zu rechnen? Dies ist alles sehr ernüchternd.

Antwort ausstehend von Christoph Willeke SPD
