Die Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht stellt aus meiner Sicht keine Abkehr vom Artenschutz dar, sondern eine sachgerechte Ergänzung der bestehenden Instrumente
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Ziel war es, die Tierheime durch nachhaltige Maßnahmen zu entlasten.
Wir Grünen vertreten die Auffassung, dass jeglichen längere Anbindung von Tieren nicht akzeptabel ist
Bei der von Ihnen angesprochenen Hundesteuer handelt es sich um eine kommunale Aufwandsteuer. Zuständig für deren Erhebung, Verwendung und mögliche Zweckbindung sind ausschließlich die Städte und Gemeinden. Der Bund hat keine rechtliche Möglichkeit, die Einnahmen aus der Hundesteuer Tierheimen oder Tierschutzorganisationen zuzuweisen.
Hierzu wird es am 13. April 2026 von 15:30-17:30 Uhr eine Öffentliche Anhörung geben. Anmeldung via agrarausschuss@bundestag.de
Wir als Bündnis 90/Die Grünen sehen hier massiven Nachbesserungsbedarf. Tiere sind fühlende Lebewesen und keine reinen Wirtschaftsgüter.