Antwort 23.01.2025 von Siemtje Möller SPD
da sich ihre Frage an eine vorherige anschließt, verweise ich auf die Antwort an entsprechender Stelle, in der ich die beiden Fragen gemeinsam beantwortet habe.
da sich ihre Frage an eine vorherige anschließt, verweise ich auf die Antwort an entsprechender Stelle, in der ich die beiden Fragen gemeinsam beantwortet habe.