Antwort 01.08.2025 von Klaus Mack CDU
Dem Bundestag liegen dazu nicht ausreichend Informationen vor, die ein solches Verfahren im Moment rechtfertigen würden.
Dem Bundestag liegen dazu nicht ausreichend Informationen vor, die ein solches Verfahren im Moment rechtfertigen würden.
Nein
Ein Verbotsverfahren nach Artikel 21 Absatz 2,3 und 4 des Grundgesetzes ist daher aus unserer Sicht definitiv angemessen und ich unterstütze das Vorhaben meiner Partei sowie der Abgeordneten anderer demokratischen Parteien, auf ein solches Verfahren hinzuwirken.
Meine Befürchtung im konkreten Fall aber ist, dass ein Verbotsantrag nicht erfolgreich ist und somit am Ende völlig kontraproduktiv wäre.

Ich unterstütze den Antrag von Renate Künast u.a., ein Gutachten zur Prüfung des AfD-Verbotsantrages anfertigen zu lassen und Material zu sammeln.