Antwort 22.10.2025 von Anja Schneider CDU
Für ein Parteiverbot ist das Bundesverfassungsgericht auf Bundesebene zuständig
Für ein Parteiverbot ist das Bundesverfassungsgericht auf Bundesebene zuständig
Als SPD sind wir nach wie vor von der Richtigkeit dieser Arbeitsgruppe überzeugt.
Auch wenn viele Menschen eine Partei gewählt haben, darf der Staat bei verfassungsfeindlichen Bestrebungen nicht davor zurückscheuen, konsequent zu handeln.
Sehr geehrter Herr S.,
Verbotsverfahren gegen demokratische Parteien können niemals gut für eine Demokratie sein
Demokraten verbieten keine Parteien