
Antwort ausstehend von Bernhard Eisenhut AfD

Grundloses Abschieben von Personen, die einen Aufenthaltstitel haben, wird es selbstverständlich nicht geben.
Gemäß § 53 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) wird ein Ausländer, dessen Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet, ausgewiesen, wenn eine Interessenabwägung ergibt, dass das öffentliche Interesse an der Ausreise überwiegt
Darstellung Positionen zur Migrationspolitik.
Als Familien-Partei sind wir in der EVP und im Europaparlament ein Aktivposten und geben daher auch notwendige Antworten auf die dringenden Fragen der Zeit.