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Das Bundesverfassungsgericht ist keine Superrevisionsinstanz. Urteile anderer Gerichte werden von ihm also nicht in vollem Umfang auf ihre Rechtmäßigkeit hin nachgeprüft. Der Prüfungsmaßstab des Bundesverfassungsgerichts beschränkt sich auf Verstöße gegen spezifisches Verfassungsrecht.
SPD-geführte Bundesregierung hat in der aktu. Legislatur mehrere Gesetzesvorhaben umsetzen können, die zu einer gerechteren Gesellschaft beitragen (inkl. Bsp.)
Es wird alles dafür getan, die Widerstandsfähigkeit der Demokratie zu stärken. Bezüglich des Einzelfallweisungsrechts liegt bereits ein Gesetzesentwurf vor.
Der Auswahlprozess für neue Richter bestimmt sich danach, ob ein Richter an das Bundesverfassungsgericht oder an einen obersten Gerichtshof des Bundes berufen werden soll.
Die Sicherheitsbehörden des Bundes gehen ihrem gesetzlichen Auftrag im Rahmen ihrer Zuständigkeiten sorgfältig nach.