Frage von Carsten H. • 02.07.2024

Antwort von Hermann-Josef Tebroke CDU • 04.07.2024
Sehr geehrter Fragesteller,
Sehr geehrter Fragesteller,
Der Steuerfreibetrag wird durch § 32a Einkommenssteuergesetz (EStG) geregelt und bezieht sich, anders als der Pfändungsfreibetrag, nur auf das zu versteuernde Einkommen. Er gilt im Verhältnis zwischen Staat und Bürger.
Zur Rolle von Herrn Thoms müssten Sie das BMF fragen. Ich kann Ihnen jedoch versichern: die SPD steht an der Seite der Mieterinnen und Mieter in diesem Land.
Ich bitte um Verständnis, dass ich zu internen Prozessen, Abstimmungen und Geschäftsabläufen dieser Art keine Auskunft erteilen kann.
Wir brauchen einen Mietendeckel!