Antwort 28.10.2024 von Marco Buschmann FDP
Die Aktualisierung der Liste der allgemein durch die Finanzbehörden anzuwendenden BFH-Entscheidungen im Bundessteuerblatt Teil II erfolgt durch die Finanzverwaltung
Die Aktualisierung der Liste der allgemein durch die Finanzbehörden anzuwendenden BFH-Entscheidungen im Bundessteuerblatt Teil II erfolgt durch die Finanzverwaltung
Die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte ist auf alle offenen Fälle nicht mehr anwendbar. Verluste aus Termingeschäften können vollständig mit Gewinnen aus Termingeschäften sowie anderen Kapitaleinkünften, wie zum Beispiel Dividenden, verrechnet werden.
Ich bitte um Verständnis, dass diese nur von dem dafür zuständigen Bundesministerium der Finanzen beantwortet werden kann.