Antwort 08.01.2025 von Christian Bernreiter CSU
Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung besteht ab 3 km Schulweg (ab Jahrgangsstufe 5). Zuständig für Sie ist die Stadt München bzw. das StMUK.
Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung besteht ab 3 km Schulweg (ab Jahrgangsstufe 5). Zuständig für Sie ist die Stadt München bzw. das StMUK.
Die AfD hat einen umfassenden Katalog von Maßnahmen erstellt, um gegen Gewalt und Kriminalität vorzugehen.