Antwort 15.03.2024 von Paula Piechotta BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir haben im Dezember 2023 das Digitalgesetz und das Gesundheitsdatennutzungs-Gesetz beschlossen.
Wir haben im Dezember 2023 das Digitalgesetz und das Gesundheitsdatennutzungs-Gesetz beschlossen.
Die Zuständigkeit der Ausführung des Elterngelds obliegt den Bundesländern. Unsere föderalistische Struktur hat historische Wurzeln und neben Vorteilen auch Nachteile, die es bestmöglich zu bewältigen gilt.
Es ist uns ein Anliegen zu betonen, dass ein effektiver Datenschutz und der Fortschritt in der Digitalisierung keineswegs im Konflikt zueinander stehen.
Patient:innen entscheiden selbst über Speicherung und Zugriff in der elektronischen Patientenakte (ePA). Informationen dazu stellen die Krankenkassen bereit.