Antwort 31.10.2022 von Mahmut Özdemir SPD
Der Beginn des Gesetzgebungsverfahren zur Reform des Staatsbürgerschaftsrechts ist für Ende diesen Jahres geplant.
Der Beginn des Gesetzgebungsverfahren zur Reform des Staatsbürgerschaftsrechts ist für Ende diesen Jahres geplant.
ich bleibe bei meiner Haltung aus der Antwort zuvor. Ich kann darin keine Benachteiligung sehen.
der Gesetzgeber hat Kläger nicht benachteiligt, sondern ihnen die Möglichkeit der Beschlussanfechtungsklage erleichtert.
Die Praxis basierend auf dem geltenden Recht kann von der Politik nicht einfach so geändert werden. Denn dafür müssen Gesetze geändert werden, deswegen ist eine Übergangslösung wohl sehr unwahrscheinlich.
Es sind keine Übergangslösung bis zum Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes geplant. Wir arbeiten jedoch mit Hochdruck daran, das Selbstbestimmungsgesetz schnellstmöglich zu beschließen.