(...) bevor der Ausschuss über die Veröffentlichung einer Petition entscheidet, holt er hierzu eine Stellungnahme der Bundesregierung ein mit dem Ziel, die Sach- und Rechtslage im besagten Fall umfassend aufzuklären. Sobald der Ausschuss die Stellungnahme geprüft und bewertet hat, wird er den Petenten über das weitere Verfahren bezüglich der Petition automatisch unterrichten. (...)
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(...) Eine Petition wird aber auf jeden Fall im regulären Petitionsverfahren bearbeitet/geprüft - das ist unabhängig davon, ob sie zuvor veröffentlicht wird bzw. war. (...)
(...) Die geringe Nachfrage verdeutlicht, dass kein ausreichender Bedarf für das Angebot derartiger Wahltarife besteht. Der mit dem Angebot von Wahltarifen einhergehende Bürokratieaufwand, insbesondere für die Erstellung der notwendigen versicherungsmathematischen Gutachten, lässt sich mit der geringen Nachfrage nicht rechtfertigen. (...)
(...) Wird eine Petition mit dem Wunsch eingereicht, sie auf der Internetplattform des Ausschusses zu veröffentlichen, wird gemäß der "Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen" zunächst geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Veröffentlichung gegeben sind. Diese Prüfung kann abhängig von der Komplexität unterschiedlich lang dauern. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Frage. Auch wenn ich bestimmten alternativen Heilmethoden offen gegenüberstehe, habe ich mich als Sprecherin für Pflegepolitik speziell mit der Frage der Erstattung der Arzneimittel der Anthroposophie, der Homöopathie und der Phytotherapie noch nicht eingehender beschäftigt. Für Fragen der Arzneimittelpolitik ist in der Linksfraktion meine Kollegin Sylvia Gabelmann kompetente Ansprechpartnerin. (...)