Frage von sabine m. • 24.07.2025

Antwort ausstehend von Serap Güler CDU
Auch für die geheimen (!) Wahlen von Richtern am Bundesverfassungsgerichts gilt Artikel 38(1) Grundgesetz: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages (…) sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen
Die Fraktionen sollten sich in der Sommerpause auf Kandidatinnen und Kandidaten verständigen, die auch die breite Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger finden.