Frage von Jannica B. • 01.06.2021

Antwort ausstehend von Thomas Barth CDU
(...) unserer wichtigsten Anliegen ist es, dass die Schulen und Kitas zuverlässig wieder öffnen können (...)
(...) Die Testpflicht für Schüler:innen gilt aktuell aufgrund der Bundesnotbremse noch bis zum 30. Juni 2021 (...)
(...) das Prozedere liegt nun schon einige Zeit zurück und ich muss ganz ehrlich gestehen, da ich im Arbeits- und Sozialausschuss des Bundestages mit völlig anderen Themen betraut bin, kann ich Ihnen an dieser Stelle keine Auskunft im Detail geben. (...)
Die SchAusnahmV ist insofern strenger als die bis dahin gültige sächsische Regelung es war, da sie keine zuhause durchgeführten Schnelltests mehr zulässt.