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Frage von Jannica B. •

Frage an Torbjörn Kartes von Jannica B. bezüglich Bildung und Erziehung

Frage zur Testung COVID 19 an Schulen:
In den Vorgaben von u.a. RLP steht, dass wenn ein Kind nicht an der 2x wöchentlichen Testung der Schule teilnimmt, die Schule verpflichtet ist weiterhin Material wie beim bisherigen Homescooling zur Verfügung zu stellen. Weiter ist die Vorgabe, dass die Schule/Lehrer mit den betroffenen Eltern in Sachen Leistungsnachweise eine Einigung finden müssen. Warum soll eine Rektorin bzw. ein Rektor dies dann unterbinden können? Dies ist nicht rechtens. Die Eltern werden weder darüber aufgeklärt, dass es diese Option gibt und wenn das angesprochen wird, dann wird es abgeschmettert. Wie kann man dagegen vor gehen? Es kann nicht sein, dass die Bildung unserer Kinder von der Testung abhängig ist.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Brengel,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich verstehe, dass die aktuelle Situation in den Schulen und Kitas für Kinder und Eltern nicht einfach ist, das erlebe ich selbst auch. Eines unserer wichtigsten Anliegen ist es, dass die Schulen und Kitas zuverlässig wieder öffnen können, beziehungsweise offen bleiben können, damit man im Sinne der Kinder dem Grundrecht auf Bildung nachkommen kann. Damit dies umgesetzt werden kann, ist bis auf weiteres Masketragen und regelmäßiges Testen nötig, um den Kindern und Jugendlichen möglichst kontinuierlich das Lernen in der Gemeinschaft und den direkten Kontakt mit den Lehrkräften zu ermöglichen. Die Regelungen in den Schulen trifft jedes Bundesland auf Länderebene individuell. Ich hätte mir gewünscht, dass man in Rheinland-Pfalz früher zum Präsenzunterricht zurückgekehrt wäre und dass man früher mit regelmäßigen Tests begonnen hätte. So hätte man das Infektionsgeschehen stärker unterbinden und den Kindern und Jugendlichen mehr Normalität beim Lernen bieten können. Mit den abnehmenden Infektionszahlen hoffe ich und bin auch zuversichtlich, dass die Maskenpflicht und perspektivisch auch die Testpflicht in Schulen und Kitas entfallen kann.

Grundsätzlich werden aber, wie Sie bereits geschrieben haben, die Regelungen für Schulen vom Land getroffen. Warum Sie auf die alternative Möglichkeit nicht hingewiesen wurden, ist mir leider nicht ersichtlich. Ihren Ärger darüber, dass Ihre Nachfrage direkt abgeschmettert wurde, verstehe ich gut. Ich empfehle Ihnen, sich mit Ihrem Anliegen direkt unter poststelle@bm.rlp.de an das Bildungsministerium Rheinland-Pfalz zu wenden. Hoffentlich kann so eine für alle Parteien zufriedenstellende Lösung gefunden werden.

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!

Torbjörn Kartes