Frage von Ruth D. • 07.09.2023

Antwort von Anton Hofreiter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 25.10.2023
Entsprechende Forderungen an die Bundesregierung sind nicht bekannt.
Entsprechende Forderungen an die Bundesregierung sind nicht bekannt.
Die Frage einer möglichen Auslieferung ukrainischer Fahnenflüchtiger richtet sich nach dem sog. Europäischen Auslieferungsabkommen (nebst Zusatzprotokollen).
Ukrainische Staatsangehörige haben grundsätzlich ohne Ansehen des Geschlechts bzw. ob eigentlich Kriegsdienst geleistet werden müsste, Schutz in Deutschland erhalten.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag setzt sich dafür ein, dass alle Menschen aus der Ukraine, die vor dem Krieg und seinen Folgen in der Europäischen Union Schutz suchen, diesen unkompliziert erhalten
unserem Grundsatzprogramm können Sie entnehmen, dass wir als Alternative für Deutschland die Wiedereinsetzung der Wehrpflicht anstreben.