Antwort 05.07.2023 von Sabine Friedel SPD
Insofern betrifft die Nachzahlungen nur die entsprechenden Gruppen, die auch durch die Rechtsprechung des BVerfG betroffen sind.
Insofern betrifft die Nachzahlungen nur die entsprechenden Gruppen, die auch durch die Rechtsprechung des BVerfG betroffen sind.
Eine Beteiligung des Arbeitgebers an den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung für Beamt*innen ist in einigen Bundesländern möglich, da diese Beamte des jeweiligen Landes sind.
Die Ausgestaltung der Möglichkeiten eines Arbeitgeberzuschusses für Landesbeamte zur GKV hängt daher maßgeblich von den Bundesländern ab.
Leider scheiterte die Aufnahme des Vorhabens in den Koalitionsvertrag an der Ablehnung der FDP. In der derzeitigen Koalition wird es also keine Bürgerversicherung geben.