Frage von Sascha R. • 30.06.2024

Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Die Union ist bei dieser Frage ohnehin nicht konsistent - denn auch unter der von der Union mitgetragenen vorherigen Rechtsordnung wurden schon 80 % der Einbürgerungen unter Hinnahme der doppelten Staatsangehörigkeit / Mehrstaatigkeit vorgenommen. Fragen Sie dazu also am besten die zuständigen Abgeordneten der Unions-Fraktion.
Es ist unumstritten, dass der aktuelle Deutsche Bundestag mit 733 Abgeordneten zu groß ist.
Ich begrüße, dass nicht nur viele Abgeordnete der CDU/CSU, sondern auch immer mehr CDU-geführte Bundesländer wie NRW oder Berlin unsere Forderung unterstützen